Meine Arbeitsweise bei rechtlichen Seminaren mit Konzepten, die von den Anbietern vorgegeben sind:
Zu Beginn eines Seminars erfolgt stets die Klärung organisatorischer Fragen.
Die Teilnehmenden erhalten üblicherweise die Seminarunterlagen, sofern sie nicht im Verlauf des Seminars ausgegeben werden. Auch die üblicherweise notwendigen Rechtstexte werden zu Seminarbeginn
ausgegeben.
Anschließend stellen sich die Teilnehmenden gegenseitig vor.
Ich frage Seminarerwartungen ab, sofern diese nicht vorher konkret besprochen wurden.
Schließlich stelle ich die geplanten Inhalte vor.
Der Einstieg in das Thema erfolgt häufig durch Gruppenarbeit mit konkreten Fragen zur Thematik.
Danach folgen häufig einleitende Referate zu den Grundlagen des Seminarthemas.
Da es viele Menschen gibt, deren führendes Wahrnehmungsorgan die Augen sind lege ich viel Wert auf Visualisierung der Seminarinhalte im Seminarverlauf.
In der nächsten Seminarphase schließen sich häufig Gruppen- oder Einzelarbeitseinheiten an, in denen Details erarbeitet werden, oder die Grundlagen angewandt und vertieft werden können. In diesen Seminareinheiten werden Texte bearbeitet, es wird diskutiert oder Lösungen für rechtliche Fallgestaltungen des Alltags erarbeitet.
Dabei werden auch digitale Tools wie etwa "Padlets" oder "Learning-Snacks" genutzt.
Die Arbeitsgruppenergebnisse werden stets durch die Arbeitsgruppen auf Wandzeitungen oder Flip-Chart-Blättern festgehalten. Alle Visualisierungen werden digital fotografiert.
Die Teilnehmenden erhalten dann nach Absprache nach dem Seminar ein Bildprotokoll auf Datenträger oder in Papierform.