Moderation von Klausur- und Arbeitstagungen

 

Betriebs- und Personalratsarbeit bedeutet nicht nur, sich regelmäßig zu Sitzungen zu treffen, um personellen Einzelmaßnahmen zuzustimmen.

Diese sind vielfach ohnehin nicht beeinflussbar. Ein strategisch strukturiert arbeitender Betriebs- oder Personalrat nimmt sich einmal im Jahr Zeit, im Rahmen einer Klausurtagung seine Ziele zu formulieren, Aufgaben festzulegen und die gemeinsame Arbeit auf den Prüfstand zu stellen. Daraus schöpft er wieder Kraft für die weitere Arbeit.

 

 

Klausurtagungen sind rechtlich zulässig, wenn der Betriebs- oder Personalrat begründen kann, dass ihre Durchführung erforderlich ist. Es ist Sache des Gremiums, die Feststellung zu treffen, dass die Arbeit nicht sinnvoll fortgeführt werden kann, ohne eine entsprechende Klausurtagung. Eine solche Tagung darf über mehrere Tage gehen und außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle stattfinden. Sie können als gesetzliche Interessenvertretung, eine entsprechende Begründung vorausgesetzt, eine Arbeitstagung daher auch in einer Bildungsstätte oder einem Hotel durchführen. Interessante Einrichtungen dafür finden Sie unter Links.

 

Häufig sind die Vorsitzenden der Interessenvertretungen in viele Vorgänge inhaltlich involviert oder Kraft ihrer Stellung vielleicht sogar von persönlicher oder inhaltlicher Kritik der anderen Gremienmitglieder betroffen. Sich gleichzeitig auf die Moderation einer inhaltlich wichtigen Veranstaltung zu konzentrieren ist sehr schwierig, wenn man sich auch inhaltlich an der Diskussion beteiligen muß.

 

Ich biete an, die Moderation solcher Veranstaltungen zu übernehmen. Gerne spreche ich vorher mit Ihnen ab, welche Themen zur Behandlung anstehen und mache Vorschläge für die Form der Bearbeitung.